Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Vermietungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend sind. Von diesem Dienstleistungs- bzw. Mietvertrag abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung von Moshpit Sound wirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von Moshpit Sound schriftlich bestätigt werden.

Angebot/Vertrag
Alle Angebote sind - sofern nichts anderes vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Änderungen des Lieferumfangs vor Ort, Verzögerungen, Wartezeiten außerhalb der vereinbarten Termine, bzw. Unmöglichkeit des An- und Abtransportes aus Gründen, die Moshpit Sound nicht zu verantworten hat sind durch den vereinbarten Preis nicht abgedeckt. Moshpit Sound gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an den in diesem Vertrag bezeichneten Geräten. Der Mieter ist zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühren verpflichtet. Der Mieter ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Moshpit Sound berechtigt, die Mietsachen Dritten zum Gebrauch zu überlassen und/oder Verträge welcher Art auch immer in Bezug auf die Mietsache mit Dritten abzuschließen. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rücklieferung in das Lager des Vermieters. Mindestmietdauer ist in jedem Fall die vertraglich vereinbarte Mietdauer.

Mietpreis/Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungen werden sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ohne weitere Mahnung tritt Verzug 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen und für die Dauer der vereinbarten Nutzung berechnet. Für mehrtägige Nutzung gilt, sofern in Einzelfällen nichts anderes angegeben ist, die folgende Rabattstaffel: 2-Tage Mietpreis x 1,7 3-Tage Mietpreis x 2,3 4-Tage Mietpreis x 2,8 5-Tage Mietpreis x 3,2 länger auf Anfrage

Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und der Vollständigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Sollte der Mieter oder eine zur Abnahme der Mietsache berechtigte Person 30 Minuten nach vereinbarter Lieferzeit nicht erscheinen oder in dieser Zeit Moshpit Sound nicht benachrichtigen, ist Moshpit Sound berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten und die Miete, sowie Anfahrt und 30 Min. Wartezeit zu berechnen. Der Mieter ist verpflichtet alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Eigene technische Eingriffe des Mieters in die gemieteten Geräte sind grundsätzlich untersagt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Geräte, sowie eingebrachte Medien unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen, sowie mit rechtsgültigen Lizenzen eingesetzt werden.

Veranstaltungsablauf
Dem Mieter obliegt es, den Veranstaltungsraum in einem für den Aufbau geeigneten Zustand mit allen benötigten Anschlüssen für Energie, Kommunikation etc. bereitzustellen. Der ungehinderte Zugang (Parkmöglichkeit, Aufzug etc.) zum Ort der zu verrichtenden Leistung ist Moshpit Sound oder seinen Erfüllungsgehilfen sicherzustellen. Die Sitzordnung ist vor dem Aufbau bekannt zu geben. Technischen Begleitpersonal ist der Zugang zu den Geräten jederzeit zu ermöglichen. Ebenso muss Stellfläche für die Geräte mit Sichtkontakt zur Bühne vom Mieter zur Verfügung gestellt werden. Die technische Konfiguration ist vor Veranstaltungsbeginn mit dem Techniker abzusprechen. Der Mieter verpflichtet sich die Sicherheitsbestimmungen insbesondere Brand- und Personenschutz zu berücksichtigen

Haftung des Mieters, Gefahrtragung
Der Mieter haftet für alle Schäden der vermieteten Geräte, einschließlich Zubehör, vom Tage der Übergabe an bis zur Rückgabe am Auslieferungsort, die durch ihn oder Dritte entstehen. Für Nutzungsausfall, der Moshpit Sound dadurch entsteht, dass die Geräte nicht in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden sowie Instandsetzungskosten haftet der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes, sowie die Kosten der Wiederbeschaffung, zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.

Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatz von mittelbaren Schäden wird ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Personenschäden ist in der Zeit des Auf-, Ab- und Umbaus ausgeschlossen. Ein Haftungsausschluss besteht auch dann, wenn während der Veranstaltung Geräte oder die Gerätekonfigurationen durch den Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen verstellt werden und dadurch der Veranstaltungsablauf gestört wird. Für Softwarefehler und -probleme, die auf gemieteten Computern durch Software des Mieters oder durch den Mieter installierte Produkte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

Gewährleistung
Mit rügeloser Übernahme der vermieteten Geräte einschließlich des Zubehörs werden diese als mangelfrei anerkannt. Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei Empfang ausdrücklich gerügt wurden, ist der Mieter bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt. Der Mieter bzw. Käufer erhält Gelegenheit nach dem Mitschnitt oder bei Kopien die Medien unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er eine einwandfreie und ordnungsgemäße Lieferung an.

Rücktritt/Storno
Soweit bei Veranstaltungsbeginn Verbindlichkeiten seitens des Mieters bestehen, ist Moshpit Sound berechtigt vor Beginn der Leistung einen Rechnungsausgleich zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, arbeitstägig innerhalb 24 Std. vor dem Lieferzeitpunkt vom Mietvertrag zurück, kann Moshpit Sound ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten von 80% der vereinbarten Vertragswertes fordern.

Schlussbestimmung
Mit der Unterschrift des Kunden auf Angebot oder Lieferschein werden diese AGB vom Kunden anerkannt. Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand München vereinbart, mit der Maßgabe, dass Moshpit Sound berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Mieters zu klagen.